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Beleihungswertgutachten
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Ihr regionaler und zertifizierter Immobiliengutachter / Immobiliensachverständiger für Gifhorn
 

sozial engagierten Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

SOZIAL ENGAGIERTE IMMOBILIENSACHVERSTÄNDIGE

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Für uns ist die Unterstützung sozialer Projekte außerhalb des Arbeitsalltags ein wichtiger Faktor. Daher unterstützen wir als Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung regionale soziale Kinder-Hilfsprojekte.

schnelle kostengünstige Immobilienguchten von zertifizierten Immobiliensachverständigen

SCHNELLE & KOSTENGÜNSTIGE IMMOBILIENBEWERTUNGEN 

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Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sowie unserer optimierten und digitalen Arbeitsprozesse können wir Ihnen schnell, zuverlässig und vergleichsweise kostengünstig seriöse Immobiliengutachten von zertifizierten und qualifizierten Immobiliensachverständigen anbieten. Wir ermöglichen kurzfristige Terminvereinbarungen - auch am Wochenende.

IHR PARTNER
FÜR IMMOBILIEN-BEWERTUNGEN IN GIFHORN UND UMGEBUNG

ZERTIFIZIERTE & QUALIFIZIERTE IMMOBILIENGUTACHTER

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Wir sind qualifizierte und zertifizierte Immobiliengutachter, die über ein breites Spektrum nachgewiesener Ausbildungen und Zertifikate sowie Mitgliedschaften in den führenden Berufsverbänden verfügen. Dadurch garantieren wir Ihnen seriöse und vor allem belastbare Immobiliengutachten.

REGIONALE & BUNDESWEITE IMMOBILIENGUTACHTEN

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Wir erstellen Immobiliengutachten insbesondere in unserem Wirkungsbereich. Darüber hinaus sind wir als Immobiliensachverständige für Immobilienbewertungen auch bundesweit für Sie tätig. 

FAIRE & TRANSPARENTE GUTACHTENKOSTEN

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Wir legen großen Wert auf eine faire und vor allem transparente Preisgestaltung bei unseren Immobiliengutachten. Wir garantieren Ihnen, dass keine unerwarteten oder versteckten Gutachtenkosten auf Sie zukommen (Festpreisgarantie). Eine kostenlose Erstberatung ist für uns selbstverständlich.

Als qualifizierte Sachverständige / Gutachter für Immobilienbewertung in Gifhorn erstellen wir für Sie:

Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten Gifhorn (gemäß § 194 BauGB)

VERKEHRSWERTGUTACHTEN GEM. § 194 BAUGB
Gifhorn

Rechtssichere und amtlich anerkannte Immobilienbewertung in Gifhorn
  • günstiger Pauschalpreis

  • rechtssicher / amtlich anerkannt

  • ausführliches, vollwertiges Gutachten

  • bei Schenkungen / Ehescheidungen / Betreuungsangelegenheiten / Erbauseinandersetzungen / Erbstreitigkeiten / Erbschaftssteuer

  • für Bilanzierungszwecke

  • zur Vorlage beim Gericht

  • zur Vorlage beim Finanzamt / Steuerbehörde

ab:

1.199 €

Hauskaufberatung Gifhorn / Ankaufsberatung Haus Gifhorn

HAUSKAUFBERATUNG / ANKAUFSBERATUNG
Gifhorn

Für mehr Sicherheit beim Immobilienkauf in Gifhorn
  • günstiger Pauschalpreis

  • gemeinsame Objektbesichtigung

  • mündliche Vor-Ort-Beratung

  • kurzfristiger Ortstermin

  • deckt Risiken / Chancen auf

  • Einschätzung des Kaufpreises 

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ab:

399 €

Kurzgutachten Gifhorn

KURZGUTACHTEN
Gifhorn
 

Kostengünstig und schnell zu einer Immobilienbewertung in Gifhorn
  • günstiger Pauschalpreis

  • schnelle Immobilienbewertung

  • gemeinsame Objektbesichtigung

  • z. B. für eigene interne Vermögensübersicht oder Schenkungen innerhalb der Familie, geplanten Ankauf / Verkauf

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ab:

599 €

Portfoliobewertung Gifhorn

PORTFOLIOBEWERTUNG Gifhorn
 

Schnelle und genaue Bewertung von Immobilienportfolios in Gifhorn
  • Übersicht über Immobilienbestand

  • fundierte und sichere Möglichkeit zur Einschätzung von Chancen und Risiken des Immobilienbestands

  • bildet Grundlage für Strategieentscheidungen im Portfoliomanagement

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ab

individuell

Beleihungswertgutachten / Beleihungswertermittlung Gifhorn (gemäß § 16 PfandBG) ​

BELEIHUNGSWERTGUTACHTEN GEM. § 16 PFANDBG
Gifhorn

Immobilienbewertung nach BelWertV in Gifhorn
  • günstiger Pauschalpreis

  • für einen Kredit oder ein Darlehen

  • für Banken und Kreditinstitute

  • Prüfung der Beleihungsfähigkeit

  • Entscheidungsgrundlage für Finanzierungen mit Fremdkapitaleinsatz

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ab:

1.299 €

Wir erstellen Immobiliengutachten in Gifhorn - Immobilienbewertung Gifhorn

​Als zertifizierte Immobiliengutachter / Immobiliensachverständige für Immobilienbewertungen erstellen wir für Sie in Gifhorn unabhängig und objektiv Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten gem. § 194 BauGB, Kurzgutachten, Markt- und Beleihungswertgutachten gem. § 16 PfandBG, Mietwertgutachten und Portfoliobewertungen.

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Wir als geprüfte Immobiliengutachter / Immobiliensachverständige in Gifhorn fertigen unsere Immobiliengutachten gesetzeskonform unter Berücksichtigung des Baugesetzbuches (BauGB), der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) an. Dadurch sind unsere Gutachten u. a.  bei Gerichten und Finanzämtern in Gifhorn anerkannt.

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Gerne begleiten wir sie auch als qualifizierte Immobiliengutachter / Immobiliensachverständige bei Objektbesichtigungen im Rahmen von geplanten Immobilienankäufen in Gifhorn, wodurch etwaige Risiken aufgedeckt werden und Sie bei Ihrem Immobilienkauf abgesichert sind. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne als professionelle Immobiliengutachter / Immobiliensachverständige bei Ihrem Immobilienverkauf in Gifhorn.

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​Wir erstellen Wertermittlungen in Gifhorn für die unterschiedlichsten Immobilienarten sowohl für Geschäftskunden wie z. B. Investoren, Beratungsunternehmen, Finanzinstitute, Kreditinstitute, Rechtsanwälte oder Steuerberater als auch für Privatkunden in Gifhorn.

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​Als erfahrenes Sachverständigenbüro stehen wir zuverlässig und kompetent für Bewertungsaufträge auf Einzel- sowie Portfolioebene in Gifhorn zur Verfügung. Dabei sind unsere Qualitätsstandards insbesondere objektive und nachvollziehbare Wertermittlungen. Darüber hinaus werden sämtliche Bewertungen nach den geltenden nationalen bzw. internationalen Standards durchgeführt.

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Die Einhaltung strenger fachlicher und ethischer Standards, die durch die Mitgliedschaft bei der RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) garantiert sind, bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Durch unser Fachwissen, das wir täglich im Einklang mit hohen beruflichen sowie ethischen Standards anwenden, stehen wir für Kompetenz und Professionalität.

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Unsere praktischen Erfahrungen in der Immobilienbewertung in Verbindung mit unserer hohen Kompetenz sowie unserem starken Engagement garantieren die hohe Qualität unserer Arbeit und sind gleichzeitig die Grundlage für unsere nachhaltigen Kundenbeziehungen in Gifhorn.​

"Kompetenz schafft Vertrauen. Vertrauen ist die Basis für eine gute Zusammenarbeit."

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Zertifizierte Immobiliengutachter Gifhorn / Zertifizierte Immobiliensachverständige Gifhorn

Der Begriff des Sachverständigen / Gutachters ist gesetzlich nicht geschützt, sodass es grundsätzlich jedem offen steht sich als „Immobiliensachverständiger“ oder „Immobiliengutachter“ zu bezeichnen. Das hat zur Folge, dass Kunden die Qualität eines Immobiliengutachtens von einem Immobiliensachverständigen / Immobiliengutachter nur schwer einschätzen können.

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Wir verfügen über ein breites Spektrum nachgewiesener Ausbildungen und Zertifikate sowie Mitgliedschaften in den führenden Berufsverbänden und einschlägige Berufserfahrung in der Gutachterbranche / Sachverständigenbranche. Damit garantieren wir unseren Kunden in Gifhorn die hohe Qualität unserer Arbeit.

Diplom Sachverständiger (DIA) Braunschweig

Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

Seit 1994 bildet die Deutsche Immobilien-Akademie (DIA) an der Universität Freiburg GmbH, eines der größten überregionalen Weiterbildungsinstitute für Immobilien- und Finanzwirtschaft, Sachverständige für die Verkehrswertermittlung aus.

 

Grundlage des Kontaktstudiengangs ist das fachliche Anforderungsprofil der öffentlichen Bestellung und Vereidigung in Deutschland sowie der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.

 

Die Berufsbezeichnung ist ein bundesweit anerkannter Abschluss und gilt als entsprechender Sachkundenachweis.

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Immobiliengutachter HypZert F Braunschweig

Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke - CIS HypZert (F) - DIN EN ISO/IEC 17024

Die HypZert GmbH ist eine Gesellschaft der Spitzenverbände der deutschen Finanzwirtschaft, die Immobiliengutachter nach den anspruchsvollen und international anerkannten Kriterien der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Damit sichert die HypZert GmbH ein Höchstmaß an Vergleich­barkeit und Transparenz auf den Immobilienmärkten.

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Nach den Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17024 müssen die zertifizierten Sachverständigen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Daneben müssen Gutachten und Fortbildungsnachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden.

 

Auftraggeber und Gerichte können aufgrund der hohen Anforderungen der Zertifizierung davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger über ein fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt. 

 

Die HypZert GmbH und die von ihr ausgestellten Zertifikate werden von zahlreichen in- und ausländischen Institutionen anerkannt:

Bundesministerium der Finanzen Beleihungswertgutachten

Finanzbehörden der Bundesländer

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Im Rahmen der Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden Gutachten von HypZert zertifizierten Gutachtern durch die Finanzbehörden aller Bundesländer akzeptiert.

DIN EN ISO/IEC 17024 Beleihungswertgutachten HypZert

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (BaFin)

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Die Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht sieht die Qualifikation der Gutachter im Rahmen der Großkreditrichtlinie dann als gegeben an, "…wenn die Gutachter die Voraussetzungen für die Zertifizierung bei der HypZert GmbH erfüllen."

DIN EN ISO/IEC 17024 Beleihungswertgutachten HypZert

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH 

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Sie ist laut Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach der Beleihungsverordnung (AkkStelleGBV) dafür beliehen und vertritt auf europäischer und internationaler Ebene das deutsche Akkreditierungswesen.

DIN EN ISO/IEC 17024 Beleihungswertgutachten HypZert F

Appraisal Institute (AI) 

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Im Februar 2004 wurde mit dem Appraisal Institute, Chicago/USA, eine der weltweit anerkannt führenden Organisationen für Immobiliengutachter, ein Kooperations-abkommen geschlossen, welches bis heute besteht. Darin erkennt das Appraisal Institute u. a. die hohe Qualität der HypZert an.

„Zahlreiche Pfandbriefbanken und Kreditinstitute arbeiten vorwiegend mit Gutachtern, die den Titel Immobiliengutachter HypZert tragen, zusammen. Sie haben besondere Kenntnisse in der Beleihungswertermittlung nachgewiesen und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nach § 6 der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV).“

 

Quelle: www.hypzert.de

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Zertifizierung Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024

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Die Zertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist weltweit anerkannt und heute eine der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können.

 

Das deutsche System der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen ist auf internationaler Ebene unbekannt. Eine europaweite Anerkennung oder Adaption dieses Modells wurde von den Mitgliedsstaaten der EU abgelehnt. Die EU Mitgliedsstaaten haben sich zur Vergleichbarkeit und Anerkennung von Qualifikationen auf die Umsetzung der ISO/IEC 17024 geeinigt.

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„Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 in wenigen Jahren die öffentliche Bestellung und Vereidigung ablösen wird. Heute geht man bei Behörden bereits von einer Gleichstellung des öffentlich bestellten und des nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen aus.“

 

Quelle: Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e. V.

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MRICS Gutachter Braunschweig

RICS (Professional Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors / Chartered Surveyor)

Die sogenannte Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) ist ein traditionsreicher britischer Berufsverband von Immobilienfachleuten und Immobiliensachverständigen, der 1868 in Großbritannien gegründet wurde und 1881 die königliche Charta des Vereinigten Königreichs erhielt.

 

Aufgrund der Charta entstand die Berufstitulierung des Chartered Surveyor und die Berufsbezeichnung MRICS (Professional Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors).

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Die RICS steht für die professionelle Berufsausübung in allen Bereichen der Immobilienwirtschaft, darunter Bewertung, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Bauwesen, Grundbesitz oder Umweltfragen. Sie regelt und fördert den Berufsstand auf der Grundlage hoher fachlicher Standards und einer strengen Berufsethik.

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 â€žUnsere Mitglieder sind Immobilienspezialisten aus Passion. Durch ihr Fachwissen, das sie täglich im Einklang mit hohen beruflichen sowie ethischen Standards anwenden, stehen sie für Kompetenz und Professionalität. Ãœber Grenzen hinweg erfahren sie internationale Anerkennung.“

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Christoph Georg Schmidt, Country Manager RICS Deutschland

Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten Gifhorn (gemäß § 194 BauGB)

Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten Gifhorn (gemäß § 194 BauGB)

- Verkehrswert / Marktwert gemäß § 194 BauGB Ihres Hauses in Gifhorn ermitteln lassen -

Um den rechtsgültigen und amtlich anerkannten Wert Ihres Hauses in Gifhorn für Ämter, Gerichte oder andere Behörden nachzuweisen, erstellen wir für Sie ein vollwertiges Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten gemäß § 194 BauGesetzBuch (BauGB).

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​Per Gesetz wird der  Verkehrswert / Marktwert in § 194 BauGB wie folgt definiert:

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​"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

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​Ein Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten gemäß § 194 BauGB für Ihre Immobilie in Gifhorn ist die umfangreichste Gutachtenerstattung, bei der alle Anforderungen erfüllt werden, die der Gesetzgeber in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften zur Bewertung von Immobilien verlangt.

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​Somit würdigt ein Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten gemäß § 194 BauGB alle Kriterien, die an ein Wert-Gutachten zur Immobilienbewertung gestellt werden. Es ist daher rechtsgültig sowie amtlich anerkannt und kann dazu verwendet werden, um den Wert Ihres Hauses in Gifhorn für Ämter, Gerichte oder andere Behörden nachzuweisen.

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Wann ist ein Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten nach §194 BauGB für Ihre Immobilie in Gifhorn unabdingbar?

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Ein Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten gemäß § 194 BauGB für Ihr Haus in Gifhorn ist unerlässlich:

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  • ​Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt in Gifhorn

  • Verkehrswertgutachten bei komplexen Vermögensumschreibungen / Vermögensübergängen

  • Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Gericht in Gifhorn

  • Verkehrswertgutachten bei Schenkungen in Gifhorn

  • Verkehrswertgutachten bei Betreuungsangelegenheiten in Gifhorn

  • Verkehrswertgutachten bei Ehescheidungen in Gifhorn

  • Verkehrswertgutachten bei Erbauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten in Gifhorn

  • Verkehrswertgutachten zur Vorlage bei einem Kreditgeber (Bank) in Gifhorn

  • Verkehrswertgutachten zur Vorbereitung eines Ankaufs oder Verkaufs (wenn sich die Parteien nicht einig sind) in Gifhorn

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Was beinhaltet ein Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten nach §194 BauGB für Ihre Immobilie in Gifhorn?

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Die Verkehrswertermittlung / Marktwertermittlung für Ihre Immobilie in Gifhorn besteht aus einen Ortstermin sowie der anschließenden Erstellung des Verkehrswertgutachtens / Marktwertgutachtens.

 

Das Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten beinhaltet u. a.:

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  • ​eine Grundstücksbeschreibung

  • die Berücksichtigung der Lagefaktoren mit Beurteilung der Makro- und Mikrolage

  • die Beschreibung des Gebäudes und der Außenanlagen

  • die Beschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Grundbuch, Baurecht, Baulasten, etc.)

  • die Beschreibung und Beurteilung der Mietsituation / Nutzungssituation

  • die Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauern der baulichen Anlagen

  • die Berücksichtigung von wertbeeinflussenden Rechte und Belastungen sowie sonstiger wertbestimmender Umstände

  • Darstellung des Berechnungsverfahrens, ausführliche Begründung des gewählten Verfahrens (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren)

  • die Ermittlung des Verkehrswerts / Marktwerts nach § 194 BauGB

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Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten Gifhorn 
(gemäß § 194 BauGB)

 

Kurzgutachten Gifhorn

Kurzgutachten Gifhorn

- Marktwert / Verkehrswert Ihrer Immobilie in Gifhorn mit Hilfe eines Kurzgutachtens ermitteln lassen -

Im Gegensatz zum umfangreichen, rechtssicheren und amtlich anerkannten Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten gemäß § 194 BauGB sind die Anforderungen an Kurzgutachten reduziert.

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​Dabei handelt es sich um eine verkürzte schriftliche Bestimmung des Verkehrswertes / Marktwertes der Immobilie auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sowie einer Ortsbesichtigung.

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​Die ermittelten Ergebnisse werden zwar auf Grundlage der gleichen rechtlichen Anforderung hergeleitet, es entfallen jedoch Beschreibungen und Begründungen, umfangreiche behördliche und weitere Recherchen sowie die Darstellung einzelner Berechnungsschritte.

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​Bei einem Kurzgutachten über Ihr Haus in Gifhorn und Umgebung handelt es sich deshalb ausdrücklich nicht um ein Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten im Sinne des § 194 BauGB. Es besitzt keine rechtliche Substanz und ist daher nicht geeignet zur Vorlage bei Dritten (wie z. B. Behörden oder Gerichten) oder im Rahmen von z. B. Erbauseinandersetzungen. Auch für komplexe Immobilienbewertungen in Zusammenhang mit Rechten und Belastungen ist ein Kurzgutachten über Ihre Immobilie in Gifhorn nicht anwendbar.

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Wann wird ein Kurzgutachten für Ihre Immobilie in Gifhorn benötigt?

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Eine Kurzgutachten für Ihr Haus in Gifhorn ist z. B. geeignet für:

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  • ​einen geplanten Ankauf / Verkauf

  • die eigene interne Vermögensübersicht

  • Schenkungen innerhalb der Familie

 

Was sind die Vorteile eines Kurzgutachtens für Ihr Haus in Gifhorn?

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  • deutlich kostengünstiger gegenüber einem vollwertigen Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten gem. § 194 BauGB

  • schnellere Bearbeitungszeit

  • kurze schriftliche Ausarbeitung

  • qualifizierte und unabhängige Einschätzung des Verkehrswerts /Marktwerts

  • Objektbesichtigung mit Fotodokumentation

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Kurzgutachten Gifhorn

Beleihungswertgutachten / Beleihungswertermittlung Gifhorn (gemäß § 16 PfandBG) ​

Beleihungswertgutachten / Beleihungswertermittlung Gifhorn (gemäß § 16 PfandBG)

- Beleihungswert gemäß § 16 PfandBG Ihrer Immobilie in Gifhorn ermitteln lassen -

Mit Hilfe eines Beleihungswertgutachtens nach § 16 PfandBG ermitteln wir für Sie den Beleihungswert Ihrer Immobilie in Gifhorn und  prüfen damit die Beleihungsfähigkeit unter Berücksichtigung der bankenaufsichtsrechtlichen Vorgaben (Beleihungswertermittlungsverordnung - BelWertV etc.).

 

​Per Gesetz wird der  Beleihungswert in § 16 PfandBG wie folgt definiert:

 

"Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. 3Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen."

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​Beleihungswertgutachten dienen als Entscheidungsgrundlage für Finanzierungen mit Fremdkapitaleinsatz. Der Beleihungswert Ihrer Immobilie in Gifhorn bildet die Grundlage für die Darlehenshöhe und hat direkte Auswirkungen auf den möglichen Umfang des Kredites sowie die damit einhergehenden Finanzierungskosten.

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​Beleihungswertgutachten dürfen unter Berücksichtigung von Qualitätssicherungsaspekten ausschließlich von zertifizierten Gutachtern / Sachverständigen verfasst werden. Der Gutachter / Sachverständige muss demnach z. B. nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Erstellung von Beleihungswertgutachten  verfügen. Wir als zertifizierte Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke - CIS HypZert (F) - DIN EN ISO/IEC 17024 verfügen damit über die entsprechenden erforderlichen Voraussetzungen.

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Markt- und Beleihungswertgutachten gem. § 16 PfandBG Gifhorn

Hauskaufberatung Gifhorn / Ankaufsberatung Haus Gifhorn

Hauskaufberatung Gifhorn / Ankaufsberatung Haus Gifhorn

- Mehr Sicherheit beim Immobilienkauf für eine Immobilie in Gifhorn mit Hilfe einer Hauskaufberatung / Ankaufsberatung -

Sichern Sie sich bei Ihrem geplanten Immobilienkauf mit unserer Ankaufberatung / Hauskaufberatung ab. Wir besichtigen gemeinsam mit Ihnen die Immobilie in Gifhorn und decken Risiken und Chancen der Immobilie auf. 

 

Darüber hinaus werden wir Sie zu den Kriterien Bauqualität und Kaufpreis im Rahmen der Kaufberatung ausführlich Vor-Ort beraten. Anhand einer überschlägigen Marktwertschätzung durch unseren Immobiliengutachter erfahren Sie also, ob der Verkaufspreis des Hauses unter Berücksichtigung der objektspezifische Faktoren wie des Standorts, des Zustands sowie der Ausstattungsqualität gerechtfertigt ist. Mit Hilfe unserer Kaufberatung für den Hauskauf sind Sie also auf der sicheren Seite.

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Was sind die Vorteile einer Hauskaufberatung / Ankaufsberatung für eine Immobilie in Gifhorn?

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  • günstiger Pauschalpreis

  • gemeinsame Objektbesichtigung

  • mündliche Vor-Ort-Beratung

  • kurzfristiger Ortstermin

  • deckt Risiken / Chancen auf

  • Einschätzung des Kaufpreises

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Hauskaufberatung Gifhorn/ Ankaufsberatung Haus Gifhorn

Portfoliobewertung Gifhorn

Portfoliobewertung Gifhorn

- Schnelle und genaue Bewertung von Immobilienportfolios in Gifhorn -

Neben der Bewertung von Einzelobjekten in Gifhorn, bewerten wir für Sie auch Immobilienportfolios beliebiger Größe - effizient und qualitativ hochwertig. Aufgrund unserer zahlreichen automatisierten Prozesse liefern wir auch unter hohem Zeitdruck optimale Ergebnisse.

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  • Übersicht über Immobilienbestand

  • fundierte und sichere Möglichkeit zur Einschätzung von Chancen und Risiken des Immobilienbestands

  • bildet Grundlage für Strategieentscheidungen im Portfoliomanagement

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Portfoliobewertung Gifhorn

Ablauf einer Immobilienbewertung in Gifhorn:
 

1. Erstkontakt

Unverbindliche Anfrage

 

Kontaktaufnahme durch Sachverständigen

 

Besprechung  weiterer Details (Kosten, erforderliche Unterlagen, Zeitrahmen etc.)

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Zusendung Angebot / Sachverständigenvertrag mit Festpreis

2. Vorbereitung

Unterzeichnung des Sachverständigenvertrages (inkl. Vollmacht für Akteneinsicht)

​

Beschaffung / Einholung fehlender Unterlagen bzw. Auskünfte durch den Sachverständigen

​

Abstimmung Ortsbesichtigung 

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3. Objektbesichtigung

Außen-  und Innenbesichtigung des Objektes

 

ggf. Fotodokumentation

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4. Gutachtenerstellung

Schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens

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Versand / Übergabe des fertig gestellten Gutachtens (inkl. Rechnung)

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Als zertifizierte Immobiliengutachter in Gifhorn / Immobiliensachverständige in Gifhorn erstellen wir Immobilienwertgutachten in Gifhorn für:

  • Private Auftraggeber in Gifhorn

  • ​Gerichte (Amtsgerichte / Landesgerichte / Finanzgerichte) in Gifhorn

  • ​Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Gifhorn

  • ​Rechtsanwälte, Notare sowie Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Gifhorn

  • ​Finanzinstitute, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungen und Versorgungskassen in Gifhorn

  • ​Immobilien- und Wohnungsbaugesellschaften in Gifhorn

  • ​Projektentwickler sowie Makler und Researchunternehmen in Gifhorn

  • ​Handels- und Industrieunternehmen in Gifhorn

  • ​Stiftungen und eingetragene Vereine in Gifhorn

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Wir als erfahrene Immobiliengutachter in Gifhorn / Immobiliensachverständige in Gifhorn bewerten für Sie:

  • Bewertung von Wohnimmobilien (u. a. Einfamilienhäuser / Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser & Reihenhäuser, Ferienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen) in Gifhorn

  • ​Bewertung von Teileigentumseinheiten in Gifhorn

  • Bewertung von ​Büro- und Geschäftsimmobilien in Gifhorn

  • ​Bewertung von Wohn- und Geschäftshäuser in Gifhorn

  • ​Bewertung von Einzelhandelsimmobilien (u. a. Shoppingcenter, Fachmärkte) in Gifhorn

  • Bewertung von Pflege- und Sozialimmobilien in Gifhorn

  • ​Bewertung von Gastronomie- und Beherbergungsimmobilien (Restaurants, Hotels) in Gifhorn

  • ​Bewertung von Lager- / Logistikimmobilien (Produktionslager, Distributionshalle, Umschlaghalle,  Paketverteilzentrum) in Gifhorn

  • Bewertung von Hallenflächen / Werkstattflächen in Gifhorn

  • Bewertung von Ärztezentren in Gifhorn

  • Bewertung von ​unbebauten Grundstücke in Gifhorn

  • Bewertung von grundstücksbezogenen Rechte und Lasten in Gifhorn ( z. B. Wohnrecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht, Leitungs- & Wegerecht, Baulasten)

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Bei unseren Immobilien-Wertgutachten in Gifhorn garantieren wir Ihnen:

  • regionaler Immobiliensachverstand

  • hoch qualifizierte Immobiliengutachter / Immobiliensachverständige (u. a. nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert) in Gifhorn

  • belastbare und marktgerechte Immobilien-Wertgutachten in Gifhorn

  • ​neutrale und seriöse Immobilienbewertungen / Immobiliengutachten in Gifhorn

  • unverbindliche und kostenfreie Erstberatungen in Gifhorn

  • Vier- bzw. Mehr-Augen-Prinzip

  • ​absolute Kostentransparenz und Honorarsicherheit

  • individuelle, auf den Kunden abgestimmte Lösungen

  • Kurzfristige Besichtigungstermine - auch am Wochenende in Gifhorn

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Zum Thema „Kostenlose Online-Immobilienbewertungen in Gifhorn“:

Spätestens wenn Eigentümer ihre eigene Immobilie in Gifhorn verkaufen möchten, stehen sie vor der Frage: „Was ist meine Immobilie in Gifhorn heute wert?“.

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Doch aufgrund fehlender Fach- und Marktkenntnisse kennen die wenigsten Eigentümer den aktuellen Wert der eigenen Immobilie in Gifhorn . Hinzu kommt, dass für viele Eigentümer die eigene Immobilie einen emotionalen Wert hat, der nicht in Zahlen messbar ist.

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Die zahlreichen im Internet angebotenen Online-Immobilienbewertungen, welche meist auf nicht geprüften Vergleichsdaten basieren, können keinen erfahrenen und zertifizierten Immobiliengutachter / Immobiliensachverständigen aus Gifhorn, der Ihre Immobilie in Gifhorn gründlich in Augenschein nimmt, ersetzen.

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Wenn Sie Ihre Immobilie in Gifhorn verkaufen möchten und den aktuellen Marktwert nicht wissen, kontaktieren Sie uns! Eine professionelle Immobilienbewertung von unseren zertifizierten Immobiliengutachtern / Immobiliensachverständigen in Gifhorn schafft Abhilfe und beantwortet Ihre Fragen.

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Unsere zertifizierten Immobiliengutachter / Immobiliensachverständige in Gifhorn ermitteln für Sie mit Hilfe eines Immobilien-Wertgutachtens, welches nach den geltenden nationalen Standards erstellt wird, den reellen Marktwert / Verkehrswert Ihrer Immobilie in Gifhorn.

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Wir erstellen für Sie natürlich im gesamten Landkreisgebiet von Gifhorn Verkehrswertgutachten, Beleihungswertgutachten, Kurzgutachten, Portfoliobewertungen etc.:

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Gifhorn, Sassenburg, Wittingen, Boldecker Land, Barwedel, Bokensdorf, Jembke, Osloß, Tappenbeck, Weyhausen, Brome, Bergfeld, Ehra-Lessien, Parsau, Rühen, Tiddische, Tülau, Hankesbüttel, Dedelstorf, Hankensbüttel, Obernholz, Sprakensehl, Steinhorst, Calberlah, Isenbüttel, Ribbesbüttel, Wasbüttel, Hillerse, Leiferde, Meinersen, Müden (Aller), Papenteich, Adenbüttel, Didderse, Meine, Rötgesbüttel, Schwülper, Vordorf, Groß Oesingen, Schönewörde, Ummern, Wagenhoff, Wahrenholz, Wesendorf

Leistungs- / Kostenübersicht
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